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   FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99   

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https://dejure.org/2000,13945
FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99 (https://dejure.org/2000,13945)
FG Thüringen, Entscheidung vom 14.06.2000 - III 1418/99 (https://dejure.org/2000,13945)
FG Thüringen, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - III 1418/99 (https://dejure.org/2000,13945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes für Abzugsfähigkeit der Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG § 7 Abs. 1 Satz 1
    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes i.S. des § 7 FördG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes i.S. des § 7 FördG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.09.2001 - X R 50/99

    Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    X R 50/99).

    X R 50/99).

    X R 50/99) und gerade nicht darin, wie im Streitfall Neubauten zusätzlich zu fördern.

    Die Revision wird zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ), zumal bereits ein vergleichbares Verfahren beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen: X R 50/99 anhängig ist.

  • FG Brandenburg, 17.09.1997 - 2 K 510/97
    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    Herstellungskosten für Arbeiten, die erst der erstmaligen Fertigstellung des Gebäudes dienen, sind dagegen nicht nach § 7 FördG begünstigt (vgl. Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG , 19. Aufl., § 7a , Rdnr. 53; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97, EFG 1998, 48 m.w.N.; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.

    Sie sind dem Herstellungsprozess und der erstmaligen Fertigstellung des Gebäudes zuzuordnen und somit nicht begünstigt (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97, EFG 1998, 48 m.w.N).

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess eines Gebäudes anfallen, können auch dann nicht nach § 7 FördG abgezogen werden, wenn das Gebäude im Sinne des § 10e Abs. 1 EStG fertig gestellt und bereits bewohnbar bzw. bewohnt ist (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 48; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.

    Dieser besteht darin, die bereits vorhandene schlechte Altbausubstanz in den neuen Bundesländern zu verbessern (vgl. BT-Drucksache 12/562, S. 72; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97 E, EFG 1998, 48; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Mai 1998 13 K 2538/97, EFG 1998, 1273; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.

  • FG Sachsen, 09.06.1999 - 1 K 138/98

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten nach §

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    Herstellungskosten für Arbeiten, die erst der erstmaligen Fertigstellung des Gebäudes dienen, sind dagegen nicht nach § 7 FördG begünstigt (vgl. Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG , 19. Aufl., § 7a , Rdnr. 53; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97, EFG 1998, 48 m.w.N.; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess eines Gebäudes anfallen, können auch dann nicht nach § 7 FördG abgezogen werden, wenn das Gebäude im Sinne des § 10e Abs. 1 EStG fertig gestellt und bereits bewohnbar bzw. bewohnt ist (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 48; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.

    Dieser besteht darin, die bereits vorhandene schlechte Altbausubstanz in den neuen Bundesländern zu verbessern (vgl. BT-Drucksache 12/562, S. 72; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97 E, EFG 1998, 48; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Mai 1998 13 K 2538/97, EFG 1998, 1273; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.

  • BFH, 11.03.1975 - VIII R 23/70

    Ein gemischtgenutztes Gebäude ist fertiggestellt i. S. des § 7b EStG, wenn der

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    Zwar ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 10e EStG und zu § 7b EStG Bezugsfertigkeit bereits gegeben, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit gefördert ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar ist (Urteile des BFH vom 8. April 1954 IV 393/53 U, BFHE 58, 692, BStBl III 1954, 175; vom 11. März 1975 VIII R 23/70, BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659).

    Dabei kommt es nicht auf die Bewohnbarkeit einzelner Wohnungen des Gebäudes an, sondern es müssen alle Wohnungen bezugsfertig sein (vgl. Urteil in BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659).

  • FG Hessen, 12.05.1998 - 13 K 2538/97

    Gewährung eines Abzugbetrages für den Bau eines Wochenendhäuschens und eines

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    Dieser besteht darin, die bereits vorhandene schlechte Altbausubstanz in den neuen Bundesländern zu verbessern (vgl. BT-Drucksache 12/562, S. 72; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 17. September 1997 2 K 510/97 E, EFG 1998, 48; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Mai 1998 13 K 2538/97, EFG 1998, 1273; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Juni 1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , Revision eingelegt, Az. des BFH.
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84

    Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    7. April 1987 IX R 140/84, BStBl II 1987, 567 ).
  • BFH, 23.01.1980 - I R 27/77

    Herstellungskosten - Prämienbegünstigung - Fertigstellung eines Gebäudes -

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    Der Begriff der Fertigstellung setze lediglich voraus, dass die wesentlichen Bauarbeiten soweit abgeschlossen seien, dass das Gebäude seiner Bestimmung gemäß genutzt werden könne, also bewohnbar sei (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1980 I R 27/77, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1980, 365; vom.
  • BFH, 08.04.1954 - IV 393/53 U

    Auslegung des Begriffs "fertiggesellt" - Vorliegen der Bewohnbarkeit eines

    Auszug aus FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99
    Zwar ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 10e EStG und zu § 7b EStG Bezugsfertigkeit bereits gegeben, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit gefördert ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar ist (Urteile des BFH vom 8. April 1954 IV 393/53 U, BFHE 58, 692, BStBl III 1954, 175; vom 11. März 1975 VIII R 23/70, BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659).
  • FG Brandenburg, 29.10.2001 - 1 K 1649/99

    Förderung eines selbstgenutzten Gebäudes nach § 7 Abs. 1 FördG; Einkommensteuer

    Herstellungskosten, die dem Herstellungsprozess an sich zuzurechnen sind, werden hingegen nicht erfasst (vgl. Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 17.09.1997 2 K 510/97 E, EFG 1998, 48, rechtskräftig; Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 09.06.1999 1 K 138/98, EFG 1999, 972 , nicht rechtskräftig; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 14.06.2000 III 1418/99, EFG 2000, 1332 , nicht rechtskräftig; Blümig/Sturmann, EStG , § 7 FördG, Rdnr. 12; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Auflage, 413).
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